SicherheitshinweiseEd Sheeran Konzert
Sicherheitshinweise Ed Sheeran Konzert
Wir möchten Sie auf folgende Hinweise des Veranstalters Loft Concerts aufmerksam machen.
Ihre Sicherheit hat für die Künstler und uns als Veranstalter höchste Priorität. Wir möchten daher darauf hinweisen, dass es an den Eingängen zum Konzertgelände strenge Kontrollen geben wird. Wir bitten Sie, die Regelungen zu „Taschen und verbotenen Gegenständen“ sorgfältig zu lesen und zu beachten.
Taschenregelung & verbotene Gegenstände
Um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, überprüfen wir gemeinsam den Behörden und dem Künstlermanagement alle sicherheitsrelevanten Abläufe. Zusammen haben wir ein umfangreiches Sicherheitskonzept erstellt. Je mehr wir auf Ihre Unterstützung zählen können und je besser Sie die folgenden Vorgaben berücksichtigen, desto schneller und effizienter sind die Einlasskontrollen.
Wir empfehlen Ihnen, lediglich Ihr Konzert-Ticket, Ihr Mobiltelefon, Ihren Schlüsselbund und Ihr Portmonnaie bei sich zu tragen und auf alle weiteren Gegenstände zu verzichten. Auf dem Gelände sind ausschließlich Taschen und Brustbeutel mit einer maximalen Größe eines A4-Blates erlaubt (ca. 30×20 cm). Größere Taschen dürfen NICHT aufs Veranstaltungsgelände.
Erlaubt sind außerdem flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis 100ml (max. 2 Stück pro Person) in geeigneten Plastikgefäßen. Erlaubt auf dem Gelände sind auch Gehhilfen sowie Sitzkissen.
Folgende Gegenstände dürfen auf das Gelände:
– Gehhilfen
– Sitzkissen
Nicht gestattet sind folgende Gegenstände:
– Taschen/Rucksäcke größer als A4
– Kameras/Kameraequipment
– Selfiesticks
– Plastikflaschen jedweder Art und Größe
– Getränke (auch Tetrapaks und PET-Flaschen)
– Regenschirme (auch Knirpse)
– Stative
– Videokameras/Tonrekorder
– Klapp- und Campingstühle, Hocker
– Glas und Dosen
– Picknickkörbe, Picknickdecken, Kühlboxen, sperrige Gegenstände
– Kinderwagen
– Tiere
– Waffen aller Art
– Bengalos, Feuerwerkskörper und ähnliches
– Megaphone, Vuvuzelas
– Laserpointer
– Stühle, Sitzmöbel
– Powerbanks
– Nietenschmuck, lange Geldbeutelketten, Sporen und ähnliches
– Haarspray, Sprühfarben
Es gilt die aktuelle Hausordnung der Olympiastadion Berlin GmbH.
Weitere Informationen zum Gelände und zur Anreise finden Sie im Infoflyer.
Hinweis: Kinder/Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren dürfen nur in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person am Konzert teilnehmen. Hierfür ist die Erziehungsbeauftragung (gemäß §1 Abs.1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) vollständig auszufüllen und mitzuführen. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter sechs (6) Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-)erworben werden. Kindern unter sechs (6) Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Tickets werden ausschließlich personalisiert verkauft, d.h. der Name des Ticketkäufers wird auf die Tickets aufgedruckt. Beim Einlass muss zumindest der auf dem Ticket aufgedruckte Nachname mit dem vorzulegenden Ausweisdokument übereinstimmen, die zweite (und gegebenenfalls dritte und vierte) Person erhält nur gleichzeitig mit der sich ausweisenden Person Zutritt. Auf Verlangen ist ebenfalls die Buchungsbestätigung nachzuweisen. Die Tickets sind nicht übertragbar.